Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vertragspartner

Vertragspartner im Sinne dieser AGB sind die nexocraft GmbH (im Folgenden NEXOCRAFT genannt), Rheinwerkallee 2, 53227 Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 22319) und der Kunde, der kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Der Vertragsgegenstand ergibt sich vorrangig aus zwischen NEXOCRAFT und seinem Kunden den getroffenen Individual- und Rahmenvereinbarungen sowie aus den in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen und Preislisten getroffenen Regelungen und nachrangig aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.2. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

2.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

3. Verträge und Angebote

3.1. Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt ein Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung von NEXOCRAFT, spätestens mit Bereitstellung der Leistung durch NEXOCRAFT zustande.

3.2. Angebote sind stets freibleibend. Geringfügige technisch bedingte Abweichungen vom Angebot behält sich NEXOCRAFT auch nach der Angebotsannahme durch den Kunden vor.

4. Allgemeine Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde hat insbesondere folgende allgemeine Pflichten:

a) Die Leistungen dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere dürfen keine durch NEXOCRAFT gewonnenen Erkenntnisse und Daten, insbesondere durch Auswertung oder Rekonstruktion von Programmier- oder Rechenschritten, ausgewertet oder Dritten zugänglich gemacht oder in eigene Modelle überführt werden. Dies gilt entsprechend für Steuer- oder Befehlsdaten, die von Geräten, die seitens NEXOCRAFT zur Verfügung gestellt werden erzeugt oder eingespeist werden.

b) Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die Datenbestände, die an NEXOCRAFT übermittelt werden, vollständig und richtig sind.

c) Der Kunde ist verpflichtet, seine Nutzer rechtzeitig vor Beginn der Nutzung über die Einzelheiten dieses Vertrages, insbesondere über die Rechte und Pflichten nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu unterrichten.

d) Der Kunde haftet für alle Pflichtverletzungen seiner Nutzer sowie sonstiger Dritter, die Pflichtverletzungen in der vom Kunden beherrschbaren Sphäre begehen, soweit er nicht den Nachweis führt, dass er die Pflichtverletzungen nicht zu vertreten hat.

e) NEXOCRAFT und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Produkte und der hiermit verbundenen Leistungen durch den Kunden beruhen. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung an NEXOCRAFT.

f) Persönliche Zugangsdaten (Kennwort und Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sie müssen zur Sicherheit vor der ersten Inbetriebnahme sowie sodann in regelmäßigen Abständen geändert werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde diese unverzüglich zu ändern. Auf PC, USB-Stick und CD-ROM dürfen sie nur in verschlüsselter Form gespeichert werden.

g) Sollen von NEXOCRAFT personenbezogene Daten im Sinne des § 3 Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet werden, hat der Kunde NEXOCRAFT hierüber unverzüglich schriftlich zu unterrichten.

h) Die durch NEXOCRAFT zu sichernden Daten des Kunden sind vor der Übermittlung durch ihn mit angemessenen Mitteln (z.B. Virenfilter) auf schädliche Komponenten zu überprüfen.

i) Die elektrische Energie für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung sowie den ggf. erforderlichen Potenzialausgleich einschließlich zugehöriger Erdung der erforderlichen und beim Kunden zu installierenden Hardware ist auf eigene Kosten des Kunden bereitzustellen.

j) Der Kunde hat auf eigene Kosten den Mitarbeitern von NEXOCRAFT und Servicepartnern von NEXOCRAFT Zugang zum Grundstück und den darauf befindlichen Gebäuden zu ermöglichen, soweit dies für die Durchführung von Prüf-, Installations- und Instandhaltungsarbeiten erforderlich ist.

k) Alle Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an der im Rahmen der Leistung bereitgestellten Hardware dürfen nur von NEXOCRAFT oder von ihr beauftragten Unternehmen ausgeführt werden.

l) Der Kunde wird den Anbieter schriftlich über jede beabsichtigte Änderung der jeweils vereinbarten Einsatzbedingungen oder Systemumgebung unterrichten.

5. Nutzungsrechte an Software

5.1. Der Kunde und die von ihm eingerichteten Nutzer erhalten das nicht ausschließliche und nicht übertragbare auf die Nutzungszeit bzw. Vertragslaufzeit beschränkte Recht, auf die Softwarefunktionalitäten via Internet zuzugreifen. Darüber hinausgehende Rechte erhält der Kunde nicht.

5.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen oder zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.

5.3. NEXOCRAFT ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.

5.4. NEXOCRAFT kann das Nutzungsrecht des Kunden widerrufen und/oder den Vertrag vorübergehend aussetzen oder außerordentlich kündigen, wenn der Kunde seine Nutzungsrechte überschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. NEXOCRAFT hat dem Kunden vor einer Kündigung grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen.

5.5. Der alleinige Widerruf des Nutzungsrechtes gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages. Nach Widerruf hat der Kunde NEXOCRAFT die Einstellung der Nutzung schriftlich zu bestätigen.

5.6. Der Anspruch von NEXOCRAFT auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberührt.

5.7. Der Kunde hat bei erstmaligem Verstoß gegen die Nutzungsbestimmungen einen Anspruch auf Wiedereinräumung des Nutzungsrechts, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.

5.8. Der Kunde hat NEXOCRAFT auf Verlangen sämtliche ihm bekannten oder ihm einfach zugänglichen Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen Dritte zu machen, insbesondere deren Name und Anschrift mitzuteilen sowie Art und Umfang seiner gegen diesen aus der unberechtigten Programmüberlassung bestehenden Ansprüche unverzüglich mitzuteilen.

6. Zahlungsbedingungen, Vergütung, Aufrechnung

6.1. Alle Vergütungen, Preise und Nebenkosten sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich gesetzlich anfallender Steuern und Abgaben. Soweit nicht anders vereinbart, gilt die Allgemeine Preis- und Konditionenliste.

6.2. NEXOCRAFT kann zusätzliche Vergütung ihres Aufwandes verlangen, soweit

a) eine gemeldete Störung im Zusammenhang mit dem Einsatz eines Mietgegenstands in nicht freigegebener Umgebung oder mit durch den Kunden oder Dritten vorgenommenen Veränderungen des Mietgegenstands steht,

b) zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden (siehe insbesondere gem. Ziff. 4 dieser AGB anfällt.

6.3. Soweit NEXOCRAFT berechtigt ist, eine zusätzliche Vergütung seines Aufwands zu verlangen, wird diese sofort fällig und, sofern zwischen den Vertragspartnern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, zu den bei Erbringung jeweils gültigen Listenpreisen von NEXOCRAFT für Stunden-, Tages- und Spesensätze abgerechnet.

6.4. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

7. Verzug

7.1. Bei Zahlungsverzug in nicht unerheblicher Höhe ist NEXOCRAFT berechtigt, seine Leistungen auszusetzen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.

7.2. Kommt der Kunde a) für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teiles der Vergütung oder b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Grundpreis für zwei Monate erreicht in Verzug, so kann NEXOCRAFT das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

7.3. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt NEXOCRAFT in jedem Fall vorbehalten. Für Mahnungen und/oder Lastschriftrückgänge kann NEXOCRAFT zusätzlich in jedem Einzelfall eine Pauschale Bearbeitungsgebühr von 10 EURO verlangen.

7.4. Kündigt NEXOCRAFT das Vertragsverhältnis außerordentlich aus wichtigem Grund wegen Ziff. 7.2 oder einer anderweitigen erheblichen Pflichtverletzung des Kunden nach entsprechender Abmahnung, die fruchtlos geblieben ist, so kann NEXOCRAFT die vertraglich vereinbarte Vergütung bis zum Ablauf des vorgesehenen Vertragszeitraumes weiter verlangen.

8. Haftung

8.1. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet NEXOCRAFT im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet NEXOCRAFT bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Darüber hinaus haftet NEXOCRAFT bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführende Schäden unbeschränkt.

8.2. Eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung von NEXOCRAFT auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.

8.3. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt von dem Vorstehenden unberührt.

9. Datenschutz

9.1. NEXOCRAFT versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten des Kunden die Bestimmungen der DS-GVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie andere einschlägige Rechtsvorschriften zu beachten.

9.2. NEXOCRAFT erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, soweit dies für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses und zur Beratung des Kunden, Werbung und Markt- und Meinungsforschung für unsere Zwecke erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Nutzung hat.

9.3. Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, Zugang zu den Räumlichkeiten im Rechenzentrum der NEXOCRAFT zu verlangen, in denen die von ihm genutzten Leistungen technisch betrieben werden.

10. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Leistungsbeschreibungen und Preise

Beabsichtigt NEXOCRAFT Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so werden die Ände-rungen dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Erfolgt seitens des Kunden innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung keine schriftliche Kündigung des Vertrages, werden die Änderungen zum vorgesehenen Zeitpunkt Vertragsbestandteil. NEXOCRAFT wird den Kunden auf diese Folge in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.

Rechtliche Hinweise